Geschäftsbedingungen:
1. Allgemeines
Die Firma Steinborn innovative Gebäude-Energieversorgung schließt Verträge nur auf der Grundlage ihrer nachstehenden Bedingungen.
2. Anmeldung/Abmeldung
Mit Anmeldung zu Schulungen verpflichtet sich der Teilnehmer zur Zahlung der Teilnahmegebühr. Die Teilnahmegebühr ist sofort nach Rechnungserhalt zu zahlen. Entscheidend ist der Eingang der Zahlung der Teilnahmegebühr. Die Zahl der Teilnehmer ist beschränkt.
Abmeldungen müssen grundsätzlich schriftlich erfolgen. Bei Rücknahme der Anmeldung innerhalb von 7 Tagen vor der Schulung erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von 60,- EUR. Nachmeldungen (Anmeldungen, die innerhalb von 7 Tagen vor Schulungsbeginn erfolgen) können, soweit die Teilnehmerzahl nicht überschritten ist, bis kurz vor Schulungsbeginn nach Absprache erfolgen. Die Zahlung der Teilnahmegebühr kann ggf. angepasst werde.
Der Einsatz von Unterrichtsmaterialien liegt im Ermessen der Auftragnehmers oder entsprechend schriftlicher Vereinbarung. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht.
3. Urheberrecht
Alle Rechte an den ausgehändigten Schulungs- und Seminarunterlagen stehen der Firma Steinborn innovative Gebäude-Energieversorgung bzw. dem jeweiligen Referenten zu.
Ohne deren schriftliche Genehmigung dürfen Schulungsunterlagen – auch nicht auszugsweise – weder vervielfältigt noch an Dritte weitergegeben noch für eigene Schulungszwecke verwendet werden.
4. Verpflichtung / Rechte des Auftragnehmers
Die Firma Steinborn innovative Gebäude-Energieversorgung führt die angebotenen und von den Teilnehmern gebuchten Seminare – mit eigenen oder Fremdkräften – durch.
Die Firma Steinborn innovative Gebäude-Energieversorgung darf ein Schulung absagen, wenn aufgrund der Teilnehmer-Anmeldungen eine Kostendeckung nicht erreicht wird.
Didaktische und pädagogische Methodik sowie der Einsatz von technischen Hilfsmitteln
obliegen – nach Abstimmung mit und Kontrolle durch die Firma Steinborn innovative Gebäude-Energieversorgung – dem jeweiligen Referenten.
Programmänderungen sind möglich und bleiben ausdrücklich vorbehalten.
5. Sitzungsunterlagen/Leistungen
Den Leistungsumfang entnehmen Sie bitte den Beschreibungen bzw. wenden Sie sich an den angegebenen Ansprechpartner.
6. Ausfall, Haftungsbeschränkung
Muss die Schulung abgesagt werden, so erfolgt eine sofortige Benachrichtigung. In diesem Fall besteht für den Veranstalter nur die Verpflichtung zur Rückerstattung der evtl. bereits gezahlten Teilnahmegebühr. In jedem Fall beschränkt sich die Haftung des Veranstalters auf die gezahlte Teilnahmegebühr.
Die Haftung der Firma Steinborn innovative Gebäude-Energieversorgung wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Firma Steinborn innovative Gebäude-Energieversorgung haftet für den Ausfall oder die Absage eines Kurses/Seminars nicht bei höherer Gewalt (z. B. Naturereignisse, Krieg, Epidemien, Streik).
Dasselbe gilt, wenn ein Referent/Dozent unverschuldet den Kurs/das Seminar nicht
abhalten kann (z. B. Erkrankung, Tod oder im Falle eines Unfalls).
Firma Steinborn innovative Gebäude-Energieversorgung wird in einem derartigen Fall das Recht eingeräumt, den Kurs / das Seminar in einem Nachholtermin – unter Anrechnung der bezahlten Kursgebühr – nachzuholen. Weitergehende Ansprüche eines Teilnehmers sind ausgeschlossen.
Die Firma Steinborn innovative Gebäude-Energieversorgung haftet auch nicht für den Fall, dass das für den betreffenden Kurs/Seminar angemietete Hotel oder sonstige Räumlichkeit aus nicht von Firma Steinborn innovative Gebäude-Energieversorgung zu vertretenden Gründen ausfallen.
Die Firma Steinborn innovative Gebäude-Energieversorgung verpflichtet sich, die Teilnehmer unverzüglich zu informieren, wenn der Firma Steinborn innovative Gebäude-Energieversorgung die Unmöglichkeit der Durchführung eines Kurses/Seminars bekannt wird
7. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Stuttgart, Deutschland
Die Firma Steinborn innovative Gebäude-Energieversorgung erreichen Sie unter: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!