Wirtschaftlichkeit von Blockheizkraftwerken


Stromvergütung und Erlösrechnung

Die Wirtschaftlichkeit von Anlagen zur Kraft-Wärme-Kopplung wird neben den Kosten in entscheidender Weise von dem anlegbaren Wert für die erzeugte thermische und elektrische Energie beeinflusst.
BHKW werden üblicherweise nach der Wärmeverbrauchsstruktur der Nutzer ausgelegt, so dass sich der anlegbare Wert für die erzeugte Wärme aus den Kosten eines thermischen Konkurrenzsystems (Heizanlage) ergibt. Damit sich das BHKW gegenüber der Konkurrenzvariante rentiert, muss somit der Wert für die produzierte Elektrizität mindestens der Differenz aus den Kosten der Anlage abzüglich des anlegbaren Wertes für die Wärme entsprechen.
Für den BHKW-Betreiber bestehen i.d.R. zwei verschiedene Möglichkeiten der Stromverwendung und damit zwei verschiedene Strombewertungsansätze:

  1. Der produzierte Strom kann ganz oder teilweise in das öffentliche Netz eingespeist werden. Die Bewertung des eingespeisten Stroms erfolgt durch den sogenannten KWK-Index. Dies ist der Durchschnittswert des an der Leipziger Strombörse gehandelten baseload-Stroms des jeweiligen letzten Quartals (https://www.eex.com/de/marktdaten/strom/spotmarkt/kwk-index)
  2. Der produzierte Strom kann ganz oder teilweise zur Eigenbedarfsdeckung verbraucht werden. In diesem Fall erfolgt die Bewertung durch die vermiedenen Strombezugskosten.

Da die Einspeisevergütung inzwischen sehr gering ist und die vermiedenen Strombezugskosten sehr hoch sind, ist es wichtig zu berechnen, wieviel Strom des BHKW im Objekt verbraucht wird. Zur Ermittlung des Anteils der Einspeisung bzw. des Eigenstromverbrauchs muss parallel zum Wärmeverbrauch bzw. der Erzeugungscharakteristik der KWK-Anlage der zeitliche Verlauf des Stromverbrauchs bekannt sein.
Der Gesamtstromerlös besteht aus der Summe der erzielbaren Einspeisevergütung und den vermiedenen Strombezugskosten durch Eigenverbrauch. Diese Berechnung gestaltet sich einfacher, wenn der gesamte Strom selbst verbraucht wird, weil der Eigenstrombedarf jederzeit die Stromerzeugung der Anlage übersteigt oder wenn die gesamte Stromerzeugung, z.B. aus rechtlichen Gründen, ins Netz eingespeist wird.

Erlöse durch Stromeinspeisung

Die Vergütung durch die Einspeisung des Stroms richtet sich im Wesentlichen nach dem bereits genannten KWK-Index und des KWK-Zuschlags nach dem KWKG. Die genaue Höhe der Bonuszahlung richtet sich nach der Leistung der Anlage. Die Boni für die Einspeisung in das öffentliche Netz liegen zwischen 3,1 und 8 Cent/kWh nach KWKG 2015. Diese sinken mit zunehmender Leistung. Zudem erhöht sich der Bonus um weitere 0,6 Cent/kWh, wenn KWK-Anlagen, die mit Stein- oder Braunkohle betrieben werden, ersetzt werden.
Die Dauer der Zuschlagszahlungen hängt ebenfalls von der Leistung der Anlage ab. So erhalten neue Anlagen mit bis zu 50 kW die Zuschläge für 60.000 Betriebsstunden gezahlt, neue Anlagen mit einer Leistung über 50 kW erhalten diese nur für 30.000 Betriebsstunden. Werden Blockheizkraftwerke optimal dimensioniert, erwirtschaften diese allein über die Zuschläge mehr als die reinen Kosten des BHKW. Der restliche Erlös aus der Stromeinspeisung setzt sich aus einem Arbeitspreis (KWK-Index) und einem Beitrag vermiedener Netznutzungskosten zusammen. Die Betreiber von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen haben demnach künftig einen Anspruch auf eine Vergütung für den in das Netz der allgemeinen Versorgung eingespeisten KWK-Strom, der sich aus dem vereinbarten Preis und Zuschlagszahlungen zusammensetzt. Die komplexen Zusammenhänge in Bezug auf die Zahlung der KWK-Zuschläge sind in unserem Programm BHKW-Plan hinterlegt.

Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Seite BHKW-Förderung.

Vermiedene Strombezugskosten

Die Bewertung des Eigenverbrauchs der produzierten Elektrizität richtet sich nach den für den Nutzer relevanten Strompreisen. Diese setzen sich aus mehreren Komponenten zusammen, die jedoch in Abhängigkeit des BHKW-Betreibermodells höchst unterschiedlich sein können.

Aufteilung Strompreis

 

Wird das BHKW in einem Mehrfamilienhaus betrieben, so kann der Strom an Mieter und/oder an die Eigentümer verkauft werden. In diesem Szenario verringert sich der Strompreis durch das Entfallen von einigen Kostenelementen, wie beispielsweise Netzentgelten, netzseitigen Umlagen, Stromsteuer und Konzessionsabgaben. Es gibt seit Juli 2017 außerdem eine Förderung (Mieterstromzuschlag) hierfür.

Bei Großverbrauchern (Sondervertragskunden) wird in der Regel auch eine Abnahmemenge vereinbart. Dies sollte auf jeden Fall geprüft und ein Angebot für den Strompreis des restlichen Strombezugs angefordert werden. Die Stromlieferverträge können Vereinbarungen für Leistungs- und Arbeitspreise für Hoch- und Niedertarifzeiten enthalten. Bitte beachten Sie, dass, wie in der Abbildung aufgezeigt, noch weitere Kosten dazu kommen. Die Preisregelungen können in unserem Berechnungsprogramm entsprechend eingegeben werden. Dabei kann der Preis für den Stromrestbezug – mit BHKW-Stromproduktion – separat eingegeben werden.

 Kostenrechnung

Die Jahreskosten eines BHKW werden nach VDI 2067 Blatt 7, aus der Summe der kapital-, verbrauchs- und betriebsgebundenen Kosten, berechnet. Die kapitalgebundenen Kosten leiten sich aus den erforderlichen Investitionen für die gesamte BHKW-Anlage ab. Unter die verbrauchsgebundenen Kosten fallen die Brennstoff- und die Hilfsenergiekosten, etwa für Pumpen, zusammen. Unter betriebsgebundene Kosten fallen nach VDI 2067 in erster Linie die Instandhaltungs- und daneben ggf. Personalkosten. Den größten Anteil an den Gesamtkosten haben im Allgemeinen mit etwa 40 % die verbrauchsgebundenen Kosten, gefolgt von den Kapitalkosten mit etwa 33 %. Allerdings können die Kostenanteile je nach Anlagengröße und baulichen Voraussetzungen stark schwanken. Verglichen mit konventionellen Heizungssystemen ist aber der Anteil der Kapitalkosten an den Gesamtkosten höher.

Kapitalgebundene Kosten

Zur Berechnung der kapitalgebundenen Kosten ist die Ermittlung der Investitionskosten der einzelnen Anlagenteile notwendig. Daneben beeinflusst die Wahl der Abschreibungsdauer wie auch die Wahl des zugrunde zulegenden Zinsfußes die Höhe der kapitalgebundenen Kosten wesentlich.

Bei den Investitionskosten für das BHKW sind folgende Anlagenteile zu berücksichtigen:

  1. Investitionskosten der heizungstechnischen Einbindung des BHKW
  2. Investitionskosten der Abgasanlage für das BHKW
  3. Investitionskosten des Pufferspeichers
  4. Investitionskosten für sonstige bauliche Maßnahmen (z.B. Fundamente)
  5. Investitionskosten des Spitzenkessels – entfällt, wenn ein bereits vorhandener Kessel für diesen Zweck genutzt werden kann
  6. Investitionskosten der Heizungstechnik des Spitzenkessels (vgl. Punkt 5)
  7. Investitionskosten der Stromeinspeisung
  8. Kosten für den Heizraum, den das BHKW gegenüber einer konventionellen Heizungsanlage zusätzlich benötigt
  9. Kosten des Heizraums für Spitzenkessel (vgl. Punkt 8)
  10. Investitionskosten Heizöllagerung (soweit BHKW und/oder Spitzenkessel mit Heizöl betrieben werden
  11. Investitionskosten des eigentlichen BHKW-Moduls
  12. Nebenkosten wie Planung, Genehmigung u.Ä., die üblicherweise einen festen prozentualen Anteil an den gesamten Investitionskosten besitzen
  13. Investitionskosten für Nahwärmenetz soweit benötigt, mit:
    1. Unterverteilung
    2. Hausanschluss
    3. Hausstation

Der Ermittlung der Heizraumkosten ist besondere Beachtung zu schenken, da diese über die Wirtschaftlichkeit einer Anlage entscheiden können. Im Falle eines Neubaus des Heizraumes, entweder weil das zu versorgende Gebäude sowieso neu gebaut wird oder weil ein Gebäude extra für das BHKW zu errichten ist, sind die Kosten des Heizraumes entweder bekannt oder lassen sich anhand spezifischer Richtwerte hinreichend genau ermitteln. Bei Neubauten kann als guter Ansatz für die Raumkosten das Produkt aus dem spezifischen Raumbedarf (in m³/kWel, aus der Leistung der Gesamtanlage (in kWel) und aus den spezifischen Raumkosten (in €/m3) gewählt werden. Die spezifischen Raumkosten lassen sich in Näherung mit 350 €/m³ für oberirdische und 500 €/m3 für unterirdische Räume annehmen.

Komplizierter ist die Ermittlung bei bestehenden Gebäuden, in denen das BHKW in einen vorhandenen Heizraum eingebaut wird. Verdrängt das zu installierende BHKW nicht eine andere Nutzung (also z.B. Lager, Hobbykeller) dieses Raumes, so sollten auch keine Kosten für den Raum angesetzt werden. Dies ist häufig der Fall und insbesondere in privat genutzten Häusern sinnvoll. Im Sinne einer Opportunitätskostenbetrachtung sind jedoch auch in bestehenden Gebäuden dann Kosten für den zusätzlich in Anspruch genommenen Raum anzusetzen, falls das BHKW eine andere Nutzung verdrängt. Als Kostenansatz bietet sich dann die Jahresmiete eines vergleichbaren Raumes an. In jedem Fall ist darauf zu achten, dass die Ermittlung der Raumkosten für BHKW und konventionelle Vergleichsanlage mit der gleichen Methode erfolgt.

Aus den ermittelten gesamten Investitionskosten lassen sich mit Hilfe des dynamischen Investitionsrechenverfahrens der Annuitätenmethode über den Abschreibungszeitraum des BHKW gleichhohe jährliche Zahlungen, so genannte Annuitäten, berechnen. Dieses Verfahren berücksichtigt im Gegensatz zu statischen Investitionsrechenverfahren auch den unterschiedlichen zeitlichen Anfall der jeweiligen Zahlungen. Dazu muss die Höhe des Kalkulationszinsfußes und die Länge der Abschreibungsdauer/n festgelegt werden. Bei einer betriebswirtschaftlichen Betrachtung wird sich die Höhe des Kalkulationszinsfußes an der banküblichen Verzinsung eines mit der Investitionshöhe äquivalenten Kredites orientieren bzw. an festgelegten internen Verzinsungsforderungen von Unternehmen. Bei einer volkswirtschaftlichen Betrachtung bietet das langfristig beobachtete Wachstum der Volkswirtschaft eine Orientierung für die Festlegung des Kalkulationszinsfußes.

annuitaetenfaktor

Ähnlich verhält es sich bei der Festlegung der Abschreibungsdauer: unter technischen Gesichtspunkten macht es Sinn, die Abschreibungsdauer in Höhe der Anlagenlebensdauer anzusetzen, da die Anlage unter dem technischen Aspekt ihr gesamtes "Leben" Zeit hat, die für sie angefallenen Investitionskosten zu erwirtschaften. Unter dem Aspekt der Sicherheit einer Investition ist dagegen die Wahl einer kürzeren Abschreibungsdauer sinnvoll. Je weiter nämlich der Betrieb eines BHKW in der Zukunft liegt, desto unsicherer sind die zu erwirtschaftenden Erträge, da z.B. Wärmeabnehmer ausfallen können. Dieses Risiko tritt insbesondere bei BHKW in gewerblichen Betrieben auf, was sich in den in der Industrie üblicherweise geforderten Abschreibungsdauern zwischen 3 und 5 Jahren niederschlägt. Dagegen rechnen Energieversorgungsunternehmen bei Kraftwerken mit Abschreibungsdauern von über 20 Jahren.

Weiterhin kann die Abschreibungsdauer für jeden Investitionsposten einzeln (vgl. VDI 2067) oder für die gesamte Investition einheitlich angegeben werden. Eine uneinheitliche Abschreibung, orientiert an der technischen Lebensdauer der Anlagenteile, spiegelt allerdings insofern nicht die ökonomischen Gegebenheiten wider, als dass sie die Möglichkeit einer unabhängigen Nutzung jedes einzelnen Anlagenteils unterstellt (z.B. Verkauf eines Anlagenteils vor Ende von dessen Nutzungsdauer zum kalkulatorischen Buchwert). Aus der technischen Sicht ist es dagegen falsch, die Nutzungsdauer der Gesamtanlage an der kürzesten technischen Nutzungsdauer eines Anlagenteils auszurichten, da dann die verbleibenden Anlagenteile in ihren kapitalgebundenen Kosten systematisch überschätzt werden. Es wird deutlich, dass Kalkulationszinsfuß und Abschreibungsdauer je nach Zweck der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung des Anlagenbetreibers und der spezifischen Sichtweise festzusetzen sind.

Verbrauchsgebundene Kosten

Verbrauchsgebundene Kosten fallen für den Bezug der Brennstoffe, üblicherweise Erdgas und/oder Heizöl und für Hilfsenergie, meist elektrische Energie für Pumpen u.Ä., an. Es sind sowohl die Verbräuche des BHKW wie auch der Spitzenkessel zu berücksichtigen. Bei Heizöl als Brennstoff kann ein fester spezifischer Bezugspreis pro Liter angenommen werden, der allerdings je nach Jahreszeit und Bezugsmenge erheblich schwanken kann. Bei Erdgas sind sowohl die Arbeitskosten wie auch die Leistungskosten zu berücksichtigen. Da die Leistungskosten einen erheblichen Anteil an den Gesamtbrennstoffkosten ausmachen können, ist es aus betriebswirtschaftlichen Gründen häufig sinnvoll, zumindest den Spitzenkessel alternativ mit Heizöl betreiben zu können, um so Gasbezugsspitzen und damit zusätzlich zu bezahlende Gasleistung vermeiden zu können.

Betriebsgebundene Kosten

Unter diese Kosten fallen Instandhaltungs- und Personalkosten, sowie ggf. Reserveleistungskosten. Die jährlichen Instandhaltungskosten lassen sich pauschal nach VDI 2067 in Prozent der Investitionskosten kalkulieren, wofür diese Norm auch Anhaltswerte vorgibt. Dieses Vorgehen eignet sich insbesondere für die baulichen Anlagen, also die Heizungstechnik und den Spitzenkessel. Eine andere Möglichkeit besteht für das eigentliche BHKW darin, mit dessen Hersteller einen Vollwartungsvertrag abzuschließen, der zu einem festen Kostensatz je produzierter kWhel eine umfassende Wartung bietet. Vollwartungsverträge haben den Vorteil einer guten Kalkulierbarkeit, da die Wartungskosten so einen festen Anteil an den spezifischen Gestehungskosten des BHKW unabhängig von der Auslastung darstellen. Weiterhin wird dem Betreiber das technische Risiko des BHKW-Betriebs abgenommen.

Personalkosten fallen meist nur bei größeren Einheiten (> 50 kWel) an. Sie enthalten den Arbeitsaufwand für die Regelung des BHKW wie auch für den Spitzenkessel. Unter den sonstigen Kosten nach VDI 2067 sind die Schornsteinfegerkosten und - bei größeren Einheiten - der allgemeine Verwaltungsaufwand zu berücksichtigen. Letzterer lässt sich zweckmäßig in Prozent der Gesamtinvestitionssumme abschätzen.

Kosten für die Bestellung einer Reserveleistung beim EVU fallen nur bei Sondervertragskunden an, um den störungsbedingten Ausfall der KWK-Anlage abzusichern. Die Reserveleistungskosten ergeben sich aus dem Produkt des spezifischen Reserveleistungspreises und der Leistung eines Moduls. Bei Anlagen, die sich aus mehreren Modulen zusammensetzen, werden i.d.R. nur Reserveleistungsvereinbarungen für ein Modul getroffen, da anzunehmen ist, dass nicht gleichzeitig alle Module ausfallen.

Bei großen Betreibergesellschaften kommt alternativ zur Bestellung einer Reserveleistung die Möglichkeit des Abschlusses einer Ausfallrisikoversicherung in Betracht.

Wirtschaftlichkeitsrechnung

BHKW stellen eine so genannte Koppelproduktion dar, bei der als Produkte Wärme und Strom erzeugt werden. Eine eindeutige Aufteilung der anfallenden Kosten auf die beiden Produkte ist nicht möglich, da es sich um eine Gleichung mit zwei Unbekannten handelt. Daher ist es notwendig, entweder den Preis für die Wärme oder den Preis für den Strom vorzugeben. Daraus lassen sich dann Einnahmen berechnen, die die Gesamtkosten mindern. Der verbleibende Kostenblock ist dann dem jeweils anderen Produkt zurechenbar. Beide Verfahren führen bezüglich der Wirtschaftlichkeit zu denselben Entscheidungen.

Aus der Differenz der jährlichen Gesamtkosten und der Erlöse für die produzierte elektrische Energie, dividiert durch die jährlich erzeugte Wärmemenge, ergeben sich die spezifischen Wärmegestehungskosten. Sind diese Wärmegestehungskosten niedriger als die des konventionellen Vergleichsheizungssystems, so ist das BHKW wirtschaftlich.

Sollen dagegen die Stromgestehungskosten des BHKW berechnet werden, so sind zuerst die anlegbaren Wärmegestehungskosten des äquivalenten konventionellen Heizungssystems zu ermitteln, soweit Nutzwärmepreise nicht bekannt sind. Dabei ist üblicherweise eine Vollkostenrechnung angebracht, die äquivalent zur Kostenrechnung beim BHKW neben den laufenden Kosten auch die kapitalgebundenen Kosten der konventionellen Heizungsanlage berücksichtigt. Von einer Vollkostenrechnung kann nur in dem Fall abgewichen werden, wenn die durch ein BHKW zu ersetzende Kesselanlage noch eine lange Restnutzungsdauer besitzt, eine Erneuerungsinvestition also für einen längeren Zeitraum nicht ansteht. Aus der Differenz von jährlichen Gesamtkosten für das BHKW und den kalkulierten Erlösen für die produzierte Wärme, geteilt durch die jährliche Stromproduktion, ergeben sich die spezifischen Stromgestehungskosten. Sind diese niedriger als die ansetzbaren Strombezugskosten bzw. die Erlöse für den eingespeisten Strom, so ist das BHKW wirtschaftlich.

Es ist sinnvoll, den Einfluss unterschiedlicher Parameter auf die Wirtschaftlichkeit eines BHKW im Rahmen einer Sensitivitätsanalyse darzustellen. Dabei sollten Parameter betrachtet werden, die entweder in ihrer Ausprägung besonders unsicher sind oder welche einen großen Einfluss auf die Wirtschaftlichkeit der Anlage haben. Dazu können zählen:

  • Investitionskosten der BHKW-Module
  • Wartungskosten der BHKW
  • unterschiedliche Abschreibungszeiten
  • Kalkulationszins
  • Gasbezugsbedingungen
  • Reserveleistungskosten
  • alternative Wärmegestehungssysteme (Nahwärme vs. dezentrale Gaskessel)
  • mit/ohne Neubau für Räumlichkeiten

Wird die Wirtschaftlichkeit der BHKW durch eine realitätsnahe prozentuale Variation der einzelnen Parameter unwesentlich beeinträchtigt, kann das Ergebnis als verlässlich betrachtet werden.

Für die Berechnungen wurden die Programme BHKW-Plan und MiniBHKW-Plan entwickelt. Sie berechnen die dynamische Amortisation. Im Prinzip wird jährlich eine Bilanz gemacht, dabei werden alle Betriebs- und Brennstoffkosten für die KWK-Anlage negativ gerechnet (Ausgaben) und alle Ausgaben für das Vergleichsheizsystem plus dem Gewinn aus Stromeinspeisung und vermiedenen Stromkosten, Mineralölrückerstattung, Bonus und vermiedene Stromsteuer (Einnahmen und vermiedene Ausgaben) positiv gerechnet. Wird dies bilanziert, so verbleibt ein positiver Rest. Rechnet man die Zinsen ab und wendet den verbleibenden Rest zur Tilgung, der für die KWK-Anlage notwendigen Mehrinvestitionen auf, so reduziert sich die Investition. Diese Bilanz wird nun jedes Jahr wiederholt, dabei wird die Tilgung auf die verbleibende Investition angewendet. Dadurch werden von Jahr zu Jahr die Zinsen kleiner und der Anteil der Tilgung steigt an. Ist die Mehrinvestition Null bzw. wird sie positiv, so ist die Mehrinvestition amortisiert. Die Zeit die dazu gebraucht wird nennt man Amortisationszeit, je kleiner sie ist umso kleiner ist das Risiko für die Investition. Überschreitet die Amortisationszeit die Lebensdauer der KWK-Anlage so ist die Anlage unwirtschaftlich.

Der Unterschied zu anderen Programmen, die für die BHKW-Auslegung existieren, ist der, dass hier am Anfang eine Wärmebedarfsganglinie erzeugt wird und diese auch unter Berücksichtigungen von Sanierungsmaßnahmen anwendbar ist. Da unsere Programme schon länger auf dem Markt sind, wissen wir aus langjährige Erfahrung unserer Benutzer, dass die Laufzeiten der BHKW über die Jahre in der Regel bis auf eine Ungenauigkeit von 5 % stimmen. Selbst bei aufwendigen Sanierungen an den Gebäuden erreichen wir diese Genauigkeit.

Aber viel entscheidender für die Wirtschaftlichkeit ist die Berechnung der Strommenge, die im Objekt genutzt wird. Denn hier werden die größten Gewinne des Blockheizkraftwerks generiert. Nur durch die Stromerzeugungsganglinie des BHKW und der Strombedarfsganglinien lässt sich dieser Wert genau ermitteln. In unserer neusten Version können wir sogar noch eine Stromeigenversorgung mit Photovoltaik berücksichtigen.

Die Demoversion können Sie bei uns kostenlos anfordern.

Tags: BHKW Software, BHKW-Plan BHKW Wirtschaftlichkeitsberechnung